HONORARFRAGEN

Der Anwaltsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Unsere Leistung besteht in der Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in juristischen Angelegenheiten. Dabei richten wir uns stets nach Ihren individuellen Wünschen und Anliegen und nehmen selbstverständlich auch Ihre wirtschaftlichen Interessen in den Blick. Sie können von uns eine gewissenhafte und fachlich kompetente Dienstleistung erwarten. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir eine für Sie maßgeschneiderte Lösung.

Unsere Arbeit erfordert häufig einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, den wir nur dann investieren können, wenn ein ausreichendes Honorar erwirtschaftet werden kann.

Uns ist es wichtig, Sie umfassend und in aller Offenheit über die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren aufzuklären.Wenn keine besondere Vereinbarung zu den Gebühren getroffen wird, erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Wenn eine Angelegenheit nicht kostendeckend zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG zu bearbeiten ist, schlagen wir Ihnen alternative Vergütungsmodelle (Stundenhonorar, Pauschalhonorar, Vereinbarung eines bestimmten Gegenstandswertes) vor.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben.