Kanzleiprofil

Die Rechtsanwälte Ulrich Herzog und Dr. Claudia Beineke haben sich 2010 zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen. Sie verstehen sich als Allgemeinkanzlei und zählen in erster Linie Privatpersonen sowie kleinere und mittelständische Unternehmen zum Kreis ihrer Mandanten.

Entsprechend den erworbenen Fachanwaltsbezeichnungen liegen die Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwältin Dr. Beineke im Familienrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Rechtsanwalt Herzog hat seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des  Verwaltungsrechts, wozu auch das Kinder- und Jugendhilferecht gehört. Spezialisiert hat er sich hierbei insbesondere auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Kindern und Jugendlichen, welche als Folge von Teilleistungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Störung, Dyskalkulie), Verhaltensauffälligkeiten (AD(H)S, Autismus, Tourette-Syndrom etc.) oder sonstigen Störungen in ihrer Teilhabe an schulischer Bildung beeinträchtigt sind.